Inbetriebnahme

Inbetriebnahme ist nach der Maschinenrichtlinie die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine. Sie darf erst erfolgen, wenn die Maschine den Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht und durch die EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nachgewiesen und dokumentiert worden ist. Mit der Inbetriebnahme beginnen die Pflichten des Betreibers nach der Betriebssicherheitsverordnung.


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